Allgemeine Bedingungen und Konditionen

FueGenix Haarklinik

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in einfacher Sprache verfasst. Kein Kleingedrucktes oder unklare Konstruktionen. Natürlich können wir nicht alles im Detail beschreiben. Letztlich geht es um Vertrauen und Aufrichtigkeit. Sie können von uns erwarten, dass wir Vereinbarungen einhalten, und das Gleiche können wir auch von Ihnen erwarten. Zusätzlich zu den spezifischen Vereinbarungen zu Ihrer Behandlung gelten diese allgemeinen Vereinbarungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss und die Durchführung des zwischen Ihnen und dem Gesundheitsdienstleister geschlossenen Behandlungsvertrags.
1. Definitionen
• FueGenix Haarklinik: Der Gesundheitsdienstleister.
• Gesundheitsdienstleister: Die Organisation, die medizinische Eingriffe durch den Gesundheitsdienstleister durchführen lässt.
• Gesundheitspflege: Der Behandler, der am Klienten eine (kosmetische) Behandlung durchführt.
• Klient: Natürliche Person, die angegeben hat, dass sie eine (kosmetische) Behandlung durch den Gesundheitsdienstleister wünscht.
• Therapie: Medizinischer Eingriff (kosmetischer Natur), für den ein Behandlungsvertrag erstellt wurde.
• Behandlungsvereinbarung (Informierte Einwilligung): Vereinbarung, in der die Vereinbarungen zum medizinischen und/oder kosmetischen Eingriff festgehalten werden. Darüber hinaus wird auf die mit dem medizinischen und/oder kosmetischen Eingriff verbundenen Risiken und die eigene Fürsorgepflicht des Klienten hingewiesen.
• Preise: Die angebotenen oder auf andere Weise mitgeteilten Behandlungsbeträge.
• Beschwerde: Ein vom Kunden oder im Namen des Kunden beim Pflegedienstleister oder Gesundheitsdienstleister eingereichter Einspruch gegen die Art der Pflege oder erbrachten Dienstleistung.
Beschwerde-Ordnung: Ein vom Gesundheitsdienstleister entwickeltes Verfahren, das der Kunde zur Beurteilung seiner Beschwerde verwenden kann.

2. Was kann der Kunde vom Gesundheitsdienstleister und Gesundheitsdienstleister erwarten?

2.1 Informationsbereitstellung

2.1.1 Umfangreiche und ehrliche Informationen
Der Gesundheitsdienstleister und der Gesundheitsdienstleister werden den Kunden ausführlich über die Möglichkeiten informieren, mit denen die Beschwerden des Kunden behoben werden können. Der Kunde stellt dem Pflegedienstleister alle relevanten Informationen zur Verfügung, damit der Pflegedienstleister ein klares Bild von den Wünschen und Erwartungen des Kunden erhält. Der Leistungserbringer erklärt dem Klienten die Behandlung(en) klar und weist auf die Einschränkungen, Risiken, die Fürsorgepflicht des Klienten und den Fortschritt der Genesung hin.

2.1.2 Kosten der Behandlung
Gegebenenfalls erhalten Sie vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsvertrag. Darin ist der vereinbarte Behandlungspreis enthalten. Am Tag Ihrer Beratung erhalten Sie ein Angebot. Bei der Buchung eines Behandlungstermins bitten wir Sie um eine Anzahlung. Sie müssen diese innerhalb einer Woche nach Erhalt der E-Mails bezahlen. Sollte die Anzahlung nicht rechtzeitig bei uns eingehen, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Behandlungstermin abgesagt wird. Den Restbetrag können Sie spätestens 1 Wochen vor dem Tag Ihrer Behandlung bezahlen.

2.1.3 VAT
Wenn die Behandlung nicht das Ergebnis einer „menschlichen Gesundheitsfürsorge“ ist, wird der Behandlungspreis mit Mehrwertsteuer besteuert. Wenn der Leistungserbringer die Diagnose stellt, wird entschieden, ob die Behandlung mit Mehrwertsteuer besteuert werden muss.

2.1.4 Informationen zur Behandlung
Der Gesundheitsdienstleister stellt sicher, dass der Kunde umfassende und verständliche Informationen über den medizinischen Eingriff erhält. Der Kunde erhält diese Informationen während und nach dem ersten Beratungsgespräch.

2.1.5 Webseite
Auf der Website des Gesundheitsdienstleisters kann sich der Kunde zudem umfassend über die gewünschte bzw. vereinbarte Behandlung informieren. Die Website der FueGenix Hair Clinic wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Es können daraus keine Rechte abgeleitet werden.

2.2 Qualifizierte Gesundheitsdienstleister

2.2.1 Qualität des Gesundheitsdienstleisters
Der Pflegedienstleister garantiert, dass der Kunde von einem erfahrenen Pflegedienstleister behandelt wird, der über eine einwandfreie Erfolgsbilanz verfügt und seine Arbeit im Einklang mit dem Gesetz ausführen darf. Der Leistungserbringer führt nur Behandlungen durch, für die er autorisiert, geschult und erfahren ist.

2.2.2 Erreichbarkeit des Gesundheitsdienstleisters
Der Pflegedienstleister steht dem Klienten während des gesamten Behandlungsprozesses zur Verfügung oder hat ihm bei seiner Abwesenheit die Betreuung zur Beobachtung übertragen.

2.2.3 Anzeige
Der Leistungserbringer gibt die Indikation vor oder hat einen Assistenten ernannt, der die Indikation unter der Aufsicht des Leistungserbringers durchführt. Für die Erstellung des Behandlungsplans ist letztlich der Gesundheitsdienstleister verantwortlich.

2.2.4 Untersuchung vor der Behandlung
Teil der Zulassung zur Behandlung ist eine Untersuchung der medizinischen Vergangenheit des Klienten. In manchen Fällen muss der Klient einen sogenannten Anamnesebogen ausfüllen. Der Leistungserbringer verwendet diese Informationen, um zu untersuchen, ob mit der gewünschten Behandlung erhöhte Risiken verbunden sind. Wenn diese nicht akzeptabel sind, wird der Gesundheitsdienstleister die Behandlung nicht durchführen.

2.3 Ausrüstung und Werkzeuge

2.3.1 Ausrüstung
Der Gesundheitsdienstleister garantiert, dass alle verwendeten Geräte geeignet sind. Dies bedeutet, dass die Instrumente sauber (ggf. steril) und die Ausrüstung gemäß den bestehenden Richtlinien sicher sind.

2.3.2 Werkzeuge
Bei seiner Arbeit verwendet der Pflegedienstleister Geräte und andere medizinische Geräte, die registriert sind und deren Herkunft nachvollziehbar ist.

2.4 Nachsorge

2.4.1-Informationen
Der Klient erhält für die Zeit nach der Behandlung detaillierte schriftliche Anweisungen und (mündliche) persönliche Anweisungen vom Leistungserbringer.

2.4.2 Barrierefreiheit
Nach der Behandlung kann sich der Kunde weiterhin an den Pflegedienstleister wenden, wenn er sich unwohl fühlt oder Fragen hat. Der Care Provider ist werktags von 09.00 bis 17.00 Uhr direkt unter 06-83331555 und außerhalb dieser Zeiten für Notfälle direkt über das Notruftelefon erreichbar.

2.5 Akte

2.5.1 Dateierstellung und Aufbewahrungsfrist
Der Gesundheitsdienstleister erstellt eine Akte über die Behandlung des Kunden. Soweit es für eine ordnungsgemäße Hilfeleistung erforderlich ist, notiert der Gesundheitsdienstleister die Informationen über den Gesundheitszustand des Kunden und die durchgeführten Eingriffe und nimmt andere ähnliche Informationen in die Akte auf. Kundendaten werden von der Gesundheitseinrichtung 15 Jahre lang aufbewahrt. Diese können nur von Ihnen und den Beteiligten des Gesundheitsdienstleisters eingesehen werden.

2.5.2 Dateiinhalte
Der Gesundheitsdienstleister wird in der Akte unter anderem die vor der Behandlung beobachteten besonderen Umstände, alle verabreichten oder verwendeten Materialien, die Rückverfolgbarkeit der verwendeten Materialien, die verwendeten medizinischen Geräte und die Daten während der Behandlung aufzeichnen. Bei den Beratungsgesprächen werden zudem Notizen gemacht und Fotos von vor und nach der Behandlung liegen in der Akte.

2.5.3 Akteneinsicht
Auf Wunsch des Kunden stellt der Leistungserbringer dem Kunden so schnell wie möglich Zugang zu und/oder eine kostenlose Kopie der Datei zur Verfügung. Wenn ein Dritter Einsicht in die Akte wünscht, wird der Gesundheitsdienstleister dies nur nach schriftlicher Genehmigung des Kunden gewähren.

2.5.4 Aufbewahrungsfrist für Dateien
Sofern nicht eine frühere schriftliche Vernichtung beantragt wurde, bewahrt der Gesundheitsdienstleister die Patientenakte 15 Jahre lang ab dem Zeitpunkt der vollständigen Fertigstellung des Behandlungsplans auf.

2.6 Haftung des Gesundheitsdienstleisters

2.6.1 Die Haftung des Gesundheitsdienstleisters
Die Haftung des Leistungserbringers ist, soweit er durch seine Haftpflichtversicherung gedeckt ist, auf die Höhe der vom Versicherer geleisteten Zahlung beschränkt.
2.6.2 Wenn der Versicherer in jedem Fall nicht zahlt oder der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt ist, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den mit dem Auftraggeber vereinbarten Betrag oder zumindest auf den Teil des Auftrags beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht .
2.6.3 Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für Folgeschäden.

3. Was kann der Gesundheitsdienstleister vom Kunden erwarten?

3.1.1 Geben Sie Informationen zur Krankengeschichte
Auf Anfrage des Gesundheitsdienstleisters stellt der Kunde alle Informationen zu seiner Krankengeschichte und seinem Medikamentengebrauch zur Verfügung. Der Kunde wird bei der Bereitstellung/Anforderung medizinischer Daten kooperieren, die anderen Spezialisten bekannt sind, bei denen der Kunde behandelt wird (oder wurde).

3.2 Erwartungen, Komplikationen und Ergebnisse

3.2.1 Erwartungen
Der Kunde hat erkannt, dass kosmetische Behandlungen zwar zu Verbesserungen, aber nie zur Perfektion führen. Der Kunde hat seine Erwartungen klar mitgeteilt und die Antworten des Gesundheitsdienstleisters berücksichtigt, bevor er diesen Behandlungsvertrag abschließt.

3.2.2 Komplikationen
Der Kunde hat erkannt, dass es während und nach der Behandlung zu Infektionen und Komplikationen kommen kann. Vor Abschluss der Behandlungsvereinbarung hat der Kunde beurteilt, ob diese Risiken den Zweck der Behandlung hinreichend überwiegen.

3.2.3. Ergebnis
Während der Informationsphase hat der Leistungserbringer klar dargelegt, was der Kunde von der beabsichtigten Behandlung erwarten kann. Der Kunde erkennt, dass der Leistungserbringer keine Ergebnisse garantieren kann und nur maximale Anstrengungen unternehmen muss.

3.2.4 Mängel
Der Kunde hat das Recht, sich bezüglich Erwartungen und Komplikationen an den Leistungserbringer zu wenden. Wenn der Pflegedienstleister dies versäumt hat, muss er den Kunden hierüber deutlich informieren.

3.3. Zahlung

3.3.1 Zahlungen
Der Kunde wird die Zahlungen für die Behandlung wie vereinbart leisten. Sollte der Kunde aus irgendeinem Grund die vereinbarten Beträge nicht rechtzeitig zahlen können, wird er den Gesundheitsdienstleister unverzüglich informieren.

3.3.2 Nichtzahlung
Bei Zahlungsverzug gerät der Kunde in Verzug und alle Zahlungsverpflichtungen werden sofort fällig. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, haftet der Kunde gegenüber dem Gesundheitsdienstleister für Schäden.

3.3.3 Zinsen und Inkassokosten
Bei verspäteter Zahlung schuldet der Kunde gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ab dem Datum des Verzugs die gesetzlichen Zinsen auf den ausstehenden Betrag. Darüber hinaus werden dem Kunden außergerichtliche Inkassokosten gemäß dem Inkassotarif der Royal Professional Organization of Bailiffs in Rechnung gestellt, unbeschadet des Anspruchs des Gesundheitsdienstleisters auf volle Entschädigung.

3.3.4 Rabatte
Rabatte, die der Gesundheitsdienstleister einem Kunden gewährt, sind völlig persönlich und nicht auf eine andere Person übertragbar.

3.4 Verzug und Stornierung

3.4.1. Abwesenheit
Werden alle chirurgischen Eingriffe versäumt, wird bei Nichteinhaltung der schriftlichen Behandlungsvereinbarung der volle Betrag in Rechnung gestellt. 

3.4.2 Stornierung
Chirurgische Eingriffe können mehr als 30 Tage im Voraus abgesagt werden. Die Anzahlung ist nach erfolgter Zahlung nicht erstattungsfähig.

Bei einer Stornierung eines chirurgischen Eingriffs innerhalb von 30 Tagen (Stornierungstag und Eingriffstag nicht mitgerechnet) werden 50 % des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung eines chirurgischen Eingriffs innerhalb von 14 Tagen (ohne Berücksichtigung des Eingriffstages) werden 100 % in Rechnung gestellt. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt die Verwaltung des Gesundheitsdienstleisters als vollständiger Beweis dafür, dass eine solche Vereinbarung getroffen wurde.

3.4.3 Stornierung oder Aussetzung des Behandlungsvertrags
Eine Kündigung oder Aussetzung des Behandlungsvertrages ist möglich, wenn sich der Klient gegenüber dem Leistungserbringer oder seinen Mitarbeitern oder gegenüber Mitklienten ungebührlich oder unhöflich verhält.

3.4.4 Nichterscheinen bei der Beratung
Wird die Beratung ohne vorherige Absage <24 Stunden vorher versäumt, wird der gezahlte Betrag von 1000 € nicht zurückerstattet. Der Kunde kann einen neuen Beratungstermin vereinbaren, für den erneut eine Zahlung erfolgen muss.

3.5 Unzufriedenheit

3.5.1 Beschwerdeverfahren
Wenn der Kunde mit der Art und Weise, wie er an ihn herangetreten ist, mit der Behandlung nicht zufrieden ist oder der Meinung ist, dass er/sie vom Gesundheitsdienstleister nicht ordnungsgemäß informiert wurde, nutzt er das Beschwerdeverfahren des Gesundheitsdienstleisters, indem er Folgendes einreicht eine Beschwerde über info@fuegenix. NL. Der Kunde hat das Recht, nach Abschluss des gesamten Beschwerdeverfahrens andere Möglichkeiten zur Behebung seiner Unzufriedenheit zu nutzen.

4. Allgemeine Bestimmungen

4.1-Geheimhaltung

Die Gesundheitseinrichtung gibt ohne Zustimmung des Kunden keine Daten an Dritte weiter. Alle Mitarbeiter der Gesundheitseinrichtung haben eine Vertraulichkeitserklärung mit einer Strafklausel unterzeichnet.

4.2 Datenschutz (Bestimmungen)

Der Gesundheitsdienstleister wendet Datenschutzbestimmungen an, die dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

4.3. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die auf der Website bereitgestellten Informationen können vom Gesundheitsdienstleister jederzeit geändert werden.

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